Du bist selbstständig oder Freiberufler und sollst eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen, weißt aber nicht genau, was rein muss und ob eine einfache Excel-Tabelle dafür überhaupt reicht? Hier bekommst du die aktuelle Rechtslage kurz erklärt – plus eine kostenlose Excel-Vorlage zum Download.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die EÜR folgt dem einfachen Prinzip: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben ergibt der Gewinn.
  • Freiberufler dürfen die EÜR unbegrenzt nutzen; Einzelunternehmer, Gewerbetreibende und GbRs dürfen sie nutzen, solange sie höchstens 800.000 Euro Umsatz und höchstens 80.000 Euro Gewinn pro Jahr erzielen (Grenzen seit 1. Januar 2024 angehoben).
  • Eine formlose Gewinnermittlung ohne amtliches Formular ist seit dem Veranlagungszeitraum 2017 nicht mehr zulässig – die Anlage EÜR muss elektronisch per ELSTER eingereicht werden.
  • Die Abgabefrist liegt bei eigenständiger Erstellung am 31. Juli des Folgejahres, mit steuerlicher Vertretung am 28./29. Februar des übernächsten Jahres.
  • Eine Excel-Tabelle ersetzt die amtliche Anlage EÜR nicht, ist aber eine sehr praktische Grundlage für die laufende Erfassung deiner Zahlen unter dem Jahr.

Was ist die EÜR und wer darf sie nutzen?

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist die einfachste Form der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG). Statt einer doppelten Buchführung mit Bilanz stellst du nur gegenüber, was tatsächlich an Geld reingekommen und rausgegangen ist.

Wer die EÜR nutzen darf

  • Freiberufler (z. B. Ärztinnen, Anwälte, Berater, Kreative) – unabhängig von der Höhe von Umsatz oder Gewinn.
  • Einzelunternehmer, Gewerbetreibende und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), solange die Grenzwerte unten eingehalten werden.
  • Land- und forstwirtschaftliche Betriebe unter entsprechenden Voraussetzungen.

Nicht erlaubt ist die EÜR für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) sowie Personenhandelsgesellschaften wie OHG und KG – diese sind zur Bilanzierung verpflichtet.

Grenzwerte: Ab wann besteht Bilanzierungspflicht?

Seit dem 1. Januar 2024 gilt: Wer in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mehr als 800.000 Euro Umsatz oder mehr als 80.000 Euro Gewinn erzielt, muss zur doppelten Buchführung mit Bilanz wechseln. Unterhalb dieser Grenzen bleibt die EÜR die zulässige, einfachere Methode.

Amtliche Anlage EÜR: Was 2026 gilt

Ein häufiges Missverständnis: Viele glauben, unterhalb einer bestimmten Einnahmengrenze reiche eine formlose, selbst gebastelte Gewinnermittlung. Das stimmt nicht mehr. Seit dem Veranlagungszeitraum 2017 ist die formlose Gewinnermittlung abgeschafft – alle EÜR-Pflichtigen müssen das amtliche Formular „Anlage EÜR“ verwenden und elektronisch über ELSTER einreichen. Eine Ausnahme gilt nur noch in echten Härtefällen, etwa wenn nachweislich weder PC noch Internetzugang noch eine steuerliche Vertretung vorhanden sind – das Finanzamt kann dann auf Antrag auf die elektronische Übermittlung verzichten.

Was gehört inhaltlich in die EÜR?

Die amtliche Anlage EÜR gliedert sich im Kern in:

  • Betriebseinnahmen (u. a. Umsatzerlöse, sonstige betriebliche Einnahmen)
  • Betriebsausgaben (u. a. Wareneinkauf, Personalkosten, Raumkosten, Fahrzeugkosten, Werbekosten, Abschreibungen)
  • Die Differenz aus beidem als Gewinn oder Verlust

Wenn du deine Beträge das ganze Jahr über sauber in Kategorien erfasst, lässt sich daraus am Jahresende die amtliche Anlage EÜR ohne großen Aufwand befüllen.

Abgabefristen für die EÜR

  • Erstellst du deine Steuererklärung inklusive EÜR selbst: Abgabe bis zum 31. Juli des Folgejahres.
  • Lässt du dich von einer Steuerberatung vertreten: Abgabe bis zum 28. Februar (in Schaltjahren 29. Februar) des übernächsten Jahres.

Diese Fristen können sich in Ausnahmejahren durch gesetzliche Fristverlängerungen verschieben – ein Blick auf die aktuellen Steuertermine des jeweiligen Jahres lohnt sich.

So erstellst du deine EÜR Schritt für Schritt

  1. Laufend erfassen: Trage jede Einnahme und Ausgabe zeitnah mit Datum, Beleg-Nummer, Beschreibung und Kategorie ein – am einfachsten direkt in einer Tabelle.
  2. Belege ordnen: Bewahre zu jedem Eintrag den passenden Beleg (Rechnung, Quittung) geordnet auf, idealerweise mit derselben Belegnummer wie in der Tabelle.
  3. Kategorien zuordnen: Orientiere dich an den Kategorien der amtlichen Anlage EÜR, damit die Übertragung am Jahresende leichtfällt.
  4. Summieren: Am Jahresende (oder unterjährig für dich selbst) Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben addieren und den Gewinn/Verlust bilden.
  5. In ELSTER übertragen: Die Werte in die amtliche Anlage EÜR im ELSTER-Portal übertragen oder an deine Steuerberatung/Buchhaltungssoftware weitergeben.

Kostenlose Excel-Vorlage: Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Die passende Vorlage bekommst du als separate Excel-Datei mit vier Tabellenblättern:

  • Anleitung – kurze Erklärung inklusive der Hinweise oben.
  • Einnahmen – Tabelle für laufende Betriebseinnahmen mit Datum, Beleg-Nr., Beschreibung, Kategorie (per Dropdown) und Betrag, inklusive automatischer Summenzeile.
  • Ausgaben – Tabelle für laufende Betriebsausgaben, Kategorien angelehnt an die Struktur der Anlage EÜR, ebenfalls mit automatischer Summenzeile.
  • Übersicht – errechnet automatisch Betriebseinnahmen gesamt, Betriebsausgaben gesamt, den vorläufigen Gewinn/Verlust sowie eine Aufschlüsselung der Ausgaben nach Kategorie.

Jede Tabelle enthält eine Beispielzeile zur Orientierung, die du einfach durch deine eigenen Daten ersetzt bzw. ergänzt.

Wichtig: Diese Excel-Vorlage ist eine private Arbeitshilfe für die unterjährige Erfassung. Sie ersetzt nicht die amtliche Anlage EÜR, die am Jahresende elektronisch über ELSTER eingereicht werden muss.

Häufige Fragen

Reicht eine formlose Excel-Aufstellung beim Finanzamt?

Nein. Seit 2017 ist eine formlose Gewinnermittlung nicht mehr zulässig. Verpflichtend ist die amtliche Anlage EÜR, elektronisch eingereicht über ELSTER.

Ab wann muss ich bilanzieren statt eine EÜR zu erstellen?

Sobald du in zwei aufeinanderfolgenden Jahren mehr als 800.000 Euro Umsatz oder mehr als 80.000 Euro Gewinn erzielst (Stand seit 1. Januar 2024), besteht Bilanzierungspflicht.

Muss ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer in der EÜR berücksichtigen?

Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus und erfassen ihre Beträge daher brutto = netto. Regelbesteuerte Unternehmer sollten Nettobeträge für die EÜR erfassen und die Umsatzsteuer separat über die Umsatzsteuer-Voranmeldung behandeln.

Bis wann muss ich meine EÜR abgeben?

Bei eigenständiger Erstellung bis 31. Juli des Folgejahres, mit steuerlicher Vertretung bis Ende Februar des übernächsten Jahres – vorbehaltlich gesetzlicher Fristverlängerungen im jeweiligen Jahr.


Hinweis: Dieser Beitrag und die zugehörige Excel-Vorlage ersetzen keine individuelle Steuerberatung. Bei komplexeren Fällen (z. B. gemischte Kleinunternehmer-/Regelbesteuerungs-Zeiträume, Investitionsabzugsbeträge, Sonderabschreibungen) empfiehlt sich die Rücksprache mit einer Steuerberatung.


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